Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

1. Geltungsbereich und Form

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Lieferanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktritt) bedürfen der Schrift- oder Textform.



2. Vertragsschluss

Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Übermittlung oder Bestätigung als verbindlich. Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen.



3. Lieferzeit und Lieferverzug

Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.

Sobald der Lieferant erkennen kann, dass er vereinbarte Liefertermine nicht einhalten kann, hat er uns dies unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Im Falle des Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Ansprüche (Rücktritt, Schadensersatz) ungekürzt zu.



4. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, DDP (Incoterms 2020) an den in der Bestellung angegebenen Ort.

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum, Inhalt und unserer Bestellnummer beizulegen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf uns über.



5. Preise und Zahlungsbedingungen

Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend und schließt sämtliche Leistungen des Lieferanten sowie Nebenkosten (z.B. Verpackung, Transport, Versicherung) ein.

Rechnungen sind unter Angabe der Bestellnummer in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Wir zahlen, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach vollständiger Lieferung und Rechnungserhalt.



6. Einhaltung von Stoffbeschränkungen (RoHS)

Der Lieferant garantiert, dass sämtliche gelieferten Waren den Anforderungen der jeweils geltenden Fassung der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) sowie der delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 (RoHS III) entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Grenzwerte der darin beschränkten Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB, PBDE sowie die Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP).

Der Lieferant stellt sicher, dass die Waren für die RoHS-konforme Fertigung (z. B. bleifreies Löten) geeignet sind, sofern dies für den Verwendungszweck erforderlich ist.

Auf Verlangen hat der Lieferant für jedes Produkt eine schriftliche Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) vorzulegen. Wir behalten uns vor, entsprechende Nachweise (z. B. aktuelle Prüfberichte eines akkreditierten Labors) anzufordern.

Änderungen an der stofflichen Zusammensetzung der Ware, die Auswirkungen auf die RoHS-Konformität haben könnten, sind uns unverzüglich und vor der ersten Lieferung schriftlich anzuzeigen.

Der Lieferant stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie allen Schäden und Aufwendungen frei, die aus einem Verstoß gegen diese Stoffbeschränkungen resultieren (inkl. Bußgelder und Kosten für Rückrufaktionen).



7. Mängelhaftung und Gewährleistung

Der Lieferant garantiert, dass die Ware den vereinbarten Spezifikationen und dem Stand der Technik entspricht.

Wir prüfen die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen. Eine Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung beim Lieferanten eingeht.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung. Wir haben das Recht, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu wählen.



8. Vertraulichkeit und Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen strikt geheim zu halten.

Ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten wird nicht anerkannt.



9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Celle.